UNsere Miet- und Zinshausverwaltung IM üBERBLICK
Die Mietverwaltung ist der klassische Ursprung der gesamten Verwaltertätigkeit. Hier haben wir für Sie einen kleinen Auszug aus unserem Leistungskatalog der Miet- und Zinshausverwaltung. Wir unterteilen die Miet- und Zinshausverwaltung in die Bereiche der allgemeinen Verwaltung, der kaufmännischen Betreuung sowie der technischen Betreuung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Termin ausführlich über unsere Umfangreichen Leistungen.
Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten. Führen des notwendigen Schriftverkehrs
- Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
- Verhandeln mit Behörden und Dritten
- Veranlassen der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer über einen örtlichen Makler
- Abschliessen der erforderlichen Mietverträge und Pachtverträge. Kündigen von Miet- oder Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten
- Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung. Ggf. zwangsweise unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluss von Mietverträgen
- Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokolls. Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgönge durch Kopien des Schriftwechsels
Kaufmännische Betreuung
- Die Verwaltung legt bei einer Bank ein Mietkonto, lautend auf den Namen des Eigentümers bzw. als offenes Treuhandkonto an
- Einziehen und Verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten
- Überwachen der Zahlungseingänge und Zahlungstermine
- Mahnung säumiger Mieter/ Pächter
- Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren
- Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben
- Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten
- Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
- Erstellung einer Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse
- Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und einer weiteren Abrechnung für seinen Steuerberater
- Festlegen und Überwachen von Mietkautionen
- Auf Wunsch des Eigentümers Anlage freier Geldmittel als Festgeld
- Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung
- Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf
Technische Betreuung
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer
- Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
- Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen
- Sofortige Erledigung von Notfällen