unsere Sondereigentumsverwaltung im Überblick

Die Verwaltung muss nicht hinter der Wohnungstüre enden. Wir vertreten Sie auf Wunsch als Vermieter zu Ihrer vollständigen Entlastung von allen damit verbundenen Arbeiten. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Termin über unsere Leistungen im Bereich der Sondereigentumsverwaltung. Folgend bieten wir Ihnen einen kleinen Auszug aus unserem Leistungskatalog.

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
  • Wahrnehmung von Stimmrechten und Eigentumsrechten in Wohnungseigentümerversammlungen.
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten.
  • Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen.
  • Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
  • Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellung eines Übergabeprotokolls.
  • Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums.
  • Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggfls. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
  • Fristenüberwachung und Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Abstimmung mit dem Eigentümer.
  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
  • Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers.
  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
  • Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
  • Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldabrechnungen, (Handwerker-)Rechnungen und Gebührenbescheiden und deren Zahlung.
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung.
  • Anlage von Mietkautionen.
  • Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal.

 

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